Sehe ich das richtig, dass Datenschutzkonferenz mit Ausnahme einer Pressemitteilung (!) vom 28.7.2020 auch zwei Monate nach dem Schrems II Urteil noch keine weitere Verlautbarung (Orientierungshilfe, Anwendungshinweise …) zustande gebracht hat? Falls richtig: Ein Armutszeugnis.
— Sascha Kremer (@saschakremer) September 18, 2020
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